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Impressum
Beitrittserklärung
für den Trägerverein der Kindertagesstätte Küpkersweg 91:
Studentenselbsthilfe-Kindertagesstätte e.V.
Nachname:
Vorname:
Straße und Hausnummer:
Postleitzahl:
Wohnort:
E-Mail:
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein
Studentenselbsthilfe-Kindertagesstätte e. V.
.
Die
Satzung des Vereins
erkenne ich an.
Der Jahresbeitrag beträgt
30 Euro
(wahlweise ein höherer Betrag) für außerordentliche Mitglieder (=Fördermitglieder)
540 Euro
für ordentliche Mitglieder (= Elternteile, deren Kinder betreut werden)
Bei dem Nachweis eines Familien-Nettoeinkommens von monatlich unter 1.150 Euro wird die Differenz zwischen 540 Euro und 15% des Familien-Nettoeinkommens erstattet. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Für Studierende der Carl von Ossietzky Universität gilt eine andere Regelung. Erhalten sie den Elternbeitrag vom Jugendamt erstattet, können sie den Mitgliedsbeitrag vom ASTA erstattet bekommen. Antragsformulare gibt es in der Einrichtung und beim AStA.
Der ordentliche Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich im Januar, der außerordentliche monatlich in Höhe von jeweils 1/12 des Jahresbeitrages erhoben.
Oldenburg, den: