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Karen P.


Nur wenige Monate nach ihrer Einschulung erkrankte Karen vor über 40 Jahren an einer Hirnhautentzündung. Die Folge war eine vollständige Lähmung ihres Körpers über Jahre hinweg. Mit Hilfe von Ergotherapie, Krankengymnastik, Schwimmen und Reittherapie erlernte sie Schritt für Schritt wieder das Laufen und Sprechen. Nach dem Besuch der Sonderschule für Körperbehinderte erwarb sie in der Berufsfachschule nachträglich den Hauptschulabschluss. Im Anschluss daran absolvierte sie die Ausbildung zur Kinderpflegerin, erwarb den Realschulabschluss und schaffte ebenfalls die Ausbildung zur Sozialassistentin.

Während dieser Zeit absolvierte Karen ein Praktikum in unserer Einrichtung. Aufgrund der beiderseitigen guten Erfahrungen traten Karens Eltern im Sommer 1999 mit der Bitte an uns heran, sie als dritte Kraft in einer unserer Kindergartengruppen mit gezielten Aufgaben zu beschäftigen. Wir stimmten zu. So wurde Karen am 1. September 1999 für ein halbes Jahr eingestellt. Die Finanzierung erfolgte vollständig durch ein Sonderprogramm für Schwerbehinderte des Arbeitsamtes Oldenburg. Karen erwarb sich Anerkennung und Vertrauen bei Kindern, Eltern und Kolleginnen.

Eine Weiterbeschäftigung mit einer lediglich anteiligen staatlichen Finanzierung ihres Gehaltes war nur unter der Voraussetzung möglich, Karens Beschäftigungsverhältnis unbefristet zu verlängern. Es erfolgte zunächst eine dreijährige Förderung durch das Arbeitsamt nach dem Schwerbehindertengesetz. Allerdings verringerte sich der Zuschuss kontinuierlich. Eine Vielzahl an Spenden war erforderlich, um Karens Personalkosten vollständig aufzubringen. Dieses gelang, ihre Weiterbeschäftigung war bis zum 28. Februar 2003 gesichert.

Anschließend sagte das Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben eine finanzielle Unterstützung für die Dauer von zunächst zwei Jahren zu. Dieser zweijährige Förderzeitraum wurde inzwischen zum siebten Mal verlängert, so dass Karen im nächsten Jahr bereits ihr 20-jähriges Dienstjubiläum begehen kann.

Allerdings decken die Landesmittel nur knapp ein Drittel der Personalkosten ab. Andere öffentliche Mittel erhalten wir nicht, Vereinsgelder stehen dafür nicht zur Verfügung. Wir sind daher nur mit einem erheblichen, regelmäßigen Spendenaufkommen in der Lage, Karen weiterhin in unserer Nachmittagsgruppe zu beschäftigen.

Deshalb unsere Bitte:

Überlegen Sie, ob Sie mit einer einmaligen oder dauerhaften Spende dazu beitragen wollen, den Arbeitsplatz von Karen abzusichern. Mit der anliegenden „Einwilligung“ (als PDF-Ausdruck oder direkt per Email) können Sie uns umgehend dabei unterstützen. Selbstverständlich erhalten Sie von uns anschließend eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.